AGB

Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Nutzungsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für die Nutzung der herunterladbaren Produkte und Websites von Roffler Ingenieure GmbH (hiernach Roffler) und die nachstehend aufgelisteten Dienstleistungen (die „Dienste“). Durch das Herunterladen, Installieren oder die Nutzung von Produkten, der Website oder Diensten von Roffler erklären Sie (hiernach Vertragspartner), dass der Vertragspartner mit den vorliegenden AGB und Nutzungsbedingungen einverstanden ist. Der Vertragspartner hat diese AGB zu lesen, auszudrucken und eine Kopie davon in seinen Unterlagen zu speichern. Die AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und Roffler soweit sie nicht durch andere schriftliche Verträge ersetzt oder spezifiziert werden. Sie kommen entweder in Alleinstellung oder zur Ergänzung weiterer Verträge, wie Software-Lizenzverträge etc., zur Anwendung.

 

Von diesen AGB nicht erfasst sind Planungsarbeiten (Erstellen, Anpassen, Abändern von Plänen etc.) sowie werkvertragliche Leistungen von Roffler.

 

Die nachstehenden Abreden sind verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, und werden vom Vertragspartner anerkannt. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers sind grundsätzlich unwirksam. Auch für Folgegeschäfte gelten ohne nochmaligen Hinweis die Bedingungen von Roffler. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von Roffler schriftlich bestätigt werden.

 

 

1 Leistungsgegenstand

 

Software von Roffler

1.1    Die von Roffler zur Verfügung gestellte Software dient vornehmlich zur Durchführungen von Berechnungen, der Dimensionierung von Plänen und/oder Planbestandteilen etc. sowie der Dimensionierung allfälliger Produkte die darauf aufbauend erstellt werden. Einige Softwares von Roffler laufen unter Mircrosoft Excel oder anderen Datenverarbeitungsprogrammen. Die Kompatibilität mit diesen Programmen lässt sich auf der Webseite [https://balustat.eu/?page_id=10&lang=de] überprüfen.

 

1.2    Der Erwerb einer Lizenz für die Verwendung der Softwares und Diensten von Roffler ist kostenpflichtig. Die Kosten für Lizenzen sind auf der Website [https://balustat.eu/?page_id=30&lang=de] ersichtlich.

 

1.3    Die Softwares und Dienste von Roffler dienen zur Erstellung von Modellen und Berechnungen aufgrund derer Fachkräfte im Ingenieursbereich, des Metallbaus etc. weitere Produkte erstellen oder deren Erstellung in Auftrag geben können. Die Softwares und weiteren Produkte richten sich somit an Fachkräfte mit dem entsprechenden Know-how. Die Verwendung der Produkte durch Personen ohne Fachausbildung und ohne entsprechendes Know-how ist zu unterlassen.

 

Dienste und Upgrades

1.4    Ergänzende Dienste zu den Softwares von Roffler sind sofern vorhanden auf der Webseite ersichtlich.

 

1.5    Upgrades zu Softwares und Diensten von Roffler sind sofern vorhanden auf der Webseite [https://balustat.eu/?page_id=75&lang=de] ersichtlich. Die Softwares und Dienste von Roffler werden nicht automatisch geupgradet.

 

1.6    Upgrades zu Softwares und Diensten von Roffler sind kostenpflichtig. Die Kosten für ein Upgrade sind auf der Website [https://balustat.eu/?page_id=30&lang=de] ersichtlich. Ein Upgrade kann nur manuell gestartet und nach Bezahlung der Lizenzgebühr durchgeführt werden.

 

Supportdienstleistungen von Roffler

1.7    Es besteht kein eigenständiger Supportdienst für die Softwares von Roffler oder weitere Dienste, die auf der Webseite [https://balustat.eu/?page_id=10&lang=de] angeboten werden.

 

1.8    Roffler ist jedoch bemüht seinen Kunden einen möglichst einwandfreien Kundendienst und Support zu bieten. Bei Kompatibilitätsproblemen, Fehlermeldungen oder für Hilfestellungen bei der Verwendung der Software, Websites oder Dienste gemäss der Webseite [https://balustat.eu/?page_id=10&lang=de] kann Roffler mittels nachstehenden Kontaktangaben kontaktiert werden. Anfragen werden so schnell wie möglich beantwortet. Roffler gewährleistet aber nicht, dass eine Antwort innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens gegeben werden kann.

 

ROFFLER INGENIEURE GMBH

Karlihofstrasse 12
CH – 7208 Malans
Tel. +41 81 322 34 44
E-Mail: rosoft@roing.ch

1.9    Supportdienstleistungen von Roffler erfolgen, soweit sie überhaupt erbracht werden, kostenlos.

 

 

Websites von Roffler

1.10  Die Inhalte auf den Websites von Roffler dienen einzig zu Informationszwecken. Roffler erstellt die Websites und die darin enthaltenen Informationen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Dennoch übernimmt Roffler keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität oder Aktualität der auf den Websites enthaltenen Informationen. Sie sind keine Empfehlungen oder fachmännisch erstellte Dienstleistungen von Roffler an den Vertragspartner. Die Informationen sind daher nicht dazu bestimmt und/oder geeignet, professionelle Beratung oder Dienstleistungen im Bereich des Ingenieurswesens an den Vertragspartner zu ersetzen oder als solche zu dienen.

 

1.11  Roffler kann einzig hinsichtlich Informationen auf den Websites zu den Lizenzgebühren sowie Zahlungsmodalitäten behaftet werden.

 

 

2 Zahlungsbestimmungen

2.1.   Beim Erwerb einer Lizenz für eine oder mehrere Software(s), Upgrades oder Dienste von Roffler finden diese Zahlungsbestimmungen darauf Anwendung, sofern der entsprechende Software-Lizenzvertrag keine anderweitigen Bestimmungen enthält. Der Vertragspartner stimmt diesen Zahlungsbestimmungen zu.

 

2.2    Lizenzgebühren: Die Verwendung der Softwares, Upgrades und Dienste von Roffler ist nur nach erfolgter Bezahlung der einmalig anfallenden Lizenzgebühren zulässig. Die für den Erwerb der Lizenzen angegebenen Preise beinhalten keine Steuern (z.B. MWST). Allfällige Steuern werden auf den Preis hinzugerechnet. Allfällige Steuern werden auf der Grundlage des Aufenthaltsortes des Vertragspartners berechnet, der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs bestand, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt einmalig. Die Zahlung hat innert dreissig (30) Tagen ab dem Herunterladen, der Installation der Software/Upgrades oder der Rechnungstellung durch Roffler zu erfolgen, wobei die erste der voranstehend aufgezählten Handlungen die dreissigtägige Frist auslöst.

 

2.3    Abrechnung: Zur Begleichung der Lizenzgebühren für eine Software, ein Upgrade oder einen Dienst wird der Vertragspartner mittels Rechnungsstellung auf elektronischem Wege aufgefordert. Im Falle vom Lizenzerwerb von mehreren Softwares, Upgrades, Diensten von Roffler verpflichten sich der Vertragspartner, Informationen, einschliesslich der Rechnungsadresse zu aktualisieren.

 

2.4    Bestellbestätigung: Indem der Vertragspartner einen Lizenzvertrag bezüglich Software(s), Upgrade(s) usw. mit Roffler abschliesst, bestätigt der Vertragspartner, dass er autorisiert ist, die zahlungspflichte Lizenzvereinbarung einzugehen, und dass alle vom Vertragspartner bereitgestellten Zahlungsinformationen wahr und richtig sind.

 

2.5    Zahlungsverzug: Erfolgt die Zahlung nicht innert der Zahlungsfrist, ist der Vertragspartner nicht mehr berechtigt, die Software, das Upgrade oder  die Dienste in irgendeiner Form zu verwenden. Die Lizenzgebühr ist jedoch auch weiterhin vom Vertragspartner geschuldet. Der Vertragspartner gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäss Ziff. 2.2 der AGB ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug muss der Vertragspartner für die angemessenen Kosten aufkommen, die Roffler für die Einbringung fälliger Gebühren entstehen, einschliesslich Anwaltskosten oder sonstige Rechtskosten, soweit dies unter den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen zulässig ist.

 

3 Datenschutz

3.1    Roffler erhebt beim Erwerb der Software Daten, um effektiv arbeiten und die Bezahlung der Lizenzgebühr durch den Vertragspartner überprüfen zu können. Der Vertragspartner stellt die notwendigen Daten direkt bereit, beispielsweise wenn er einen Aktivierungscode anfordert oder wenn der Vertragspartner sich hinsichtlich des Supports an Roffler wendet.

 

3.2    Besteht bei der Verwendung von Softwares oder Diensten von Roffler eine Verbindung des Gerätes mit dem Internet, stellen einige Features der Software oder Dienste möglicherweise eine Verbindung mit Computersystemen von Roffler oder von Serviceprovidern her, um Daten zu senden oder zu empfangen. Der Vertragspartner erhält nicht immer einen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird. Der Vertragspartner erklärt sich durch die Verwendung dieser Features damit einverstanden, dass diese Informationen bei der Verwendung dieser Features, an Roffler oder Serviceprovider gesendet und von ihnen empfangen werden. Soweit diese Features deaktiviert werden können, steht es dem Vertragspartner frei, die entsprechenden Features nicht zu verwenden.

 

3.3    Der Vertragspartner erklärt sich durch die Verwendung dieser Features damit einverstanden, dass Roffler die Daten verwendet, die der Vertragspartner allenfalls durch die Softwarefeatures erhebt, um die Software zu aktualisieren oder zu korrigieren sowie seine Produkte und Leistungen anderweitig zu verbessern. Unter bestimmten Umständen gibt Roffler sie auch an andere weiter. Beispielsweise werden Fehlerberichte an relevante Hardware- und Softwareanbieter weitergegeben, damit sie mithilfe dieser Informationen die Verwendung ihrer Produkte mit Produkten von Roffler verbessern können.

 

3.4    Die Kontaktdaten des Vertragspartners, insbesondere seine Adressangaben beim Lizenzerwerb von Softwares oder Diensten von Roffler werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Anordnungen von Behörden auf Herausgabe von Daten, z.B. mittels Verfügung oder Gerichtsbeschluss, die Notwendigkeit der Herausgabe von Kontaktdaten im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und die Herausgabe von Kontaktdaten im Rahmen von Gerichtsverfahren oder anderen Verfahren, die einen Bezug zu Roffler haben.

 

4 Geistiges Eigentum im Besonderen

4.1.   Roffler verfügt über die ausschliesslichen Verwendungsrechte an den Softwares, Upgrades, Diensten etc., die auf der Webseite [https://balustat.eu/?page_id=10&lang=de] angeboten werden. Roffler ist berechtigt, Lizenzen an der Software einzuräumen. Als Inhaber sämtlicher Verwendungsrechte an der Software, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Patent-, Markenrechte und der weiteren Rechte an der Software behält sich Roffler alle Rechte vor (beispielsweise Rechte im Rahmen von Gesetzen über geistiges Eigentum), die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Dem Vertragspartner ist es untersagt, von Roffler angebrachte Markenrechts- und Urheberrechtsvermerke zu entfernen, unabhängig davon, ob diese auf Verpackungen angebracht oder in der Software, in Upgrades oder in Diensten eingebettet sind.

 

4.2    Der Vertragspartner erwirbt beim Abschluss einer Lizenz das Recht die entsprechende Software, das entsprechende Upgrade oder die entsprechenden Dienste zu verwenden. Dem Vertragspartner werden darüber hinaus keinerlei Rechte eingeräumt.

 

4.3    Jegliche Haftung von Roffler für die Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter aufgrund der Verwendung von Softwares von Roffler durch den Vertragspartner oder Dritte sowie aufgrund von mittels der Software(s) erstellten Produkten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Anderweitige Bestimmungen in den Lizenzverträgen bleiben vorbehalten.

 

5 Gewährleistung

5.1    Roffler erstellt die Software, Upgrades und Dienste sowie die darin enthaltenen Informationen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Dennoch übernimmt Roffler keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität oder Aktualität der Software und insbesondere keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Gesetzeskonformität der Produkte, die mit der Software und Diensten von Roffler erstellt werden. Die sich aus der Software und Diensten ergebenden Informationen und die damit erstellten Produkte (Pläne, Zuschnittschablonen, Dimensionierungen etc.) dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie sind keine Empfehlungen oder fachmännisch erstellte Pläne oder andere Produkte von Roffler an den Vertragspartner. Die zur Verfügung gestellte Software ist daher nicht dazu bestimmt und/oder geeignet, professionelle Beratung oder Dienstleistungen im Bereich des Ingenieurswesens, des Metallbaus etc. an den Vertragspartner zu ersetzen oder als solche zu dienen. Die Software von Roffler richtet sich daher an Fachkräfte im entsprechenden Bereich des Ingenieurswesens, des Metallbaus etc, die über das nötige Know-how verfügen, um die durch die Software erhaltenen Informationen und damit erstellten Produkte auf ihre Fehlerlosigkeit zu prüfen und allfällige weitere Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen.

 

 

6 Haftungsausschluss

6.1    Soweit das zwingend anwendbare Recht dies gestattet, ist jegliche Haftung von Roffler und ihrer Mitarbeiter für Haftungsansprüche, Kosten, unmittelbare oder mittelbare Verluste, Forderungen, Ausgaben und Schäden jeglicher Art ausgeschlossen; unabhängig davon, ob diese auf vertraglicher oder ausservertraglicher Rechtsgrundlage beruhen. Die Haftung von Roffler beschränkt sich daher auf grobfahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden, die beim Vertragspartner aufgrund der Handlungen von Roffler eintreten. Die Haftung von Roffler auf Ersatz von mittelbaren oder indirekten Schaden oder Folgeschäden sowie für entgangenem Gewinn, Verdienstausfall, nicht realisierten Einsparungen etc. – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6.2    Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind pro Schadensfall auf die Höhe der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von Roffler oder soweit es sich um einen niedrigeren Betrag handelt auf die konkret eingetretenen Schaden beschränkt.

 

6.4    Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (Hyperlinks), die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Roffler liegen, ist jede Haftung von Roffler ausgeschlossen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass fremde Webseiten über Hyperlink auf eigenes Risiko aufgesucht werden.

 

6.5    Der Vertragspartner ist verpflichtet, Roffler von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzforderung Dritter gegenüber Roffler, die vom Vertragspartner aufgrund von fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten verschuldet sind, schadlos zu halten. Die Schadloshaltung umfasst auch sämtliche Kosten, die bei Roffler für Anwälte, Gerichtsverfahren usw. entstehen.

 

7 Vertragsdauer/Kündigung

7.1    Die ABG sind auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die AGB können durch die Auflösung der entsprechenden Lizenzverträge aufgelöst werden. Sofern den entsprechenden Lizenzverträgen keine besonderen Bestimmungen betreffend Auflösung und Kündigung entnommen werden können, geltend nachfolgende Bestimmungen.

 

  • 2 Der Vertrag kann durch den Vertragspartner jederzeit auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung durch Roffler ist ausgeschlossen.
  • 3 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zehn Kalendertagen behebt. Als wesentliche Verletzung dieses Vertrages geltend unter anderem die Nichtbezahlung der Lizenzgebühr oder die vertragswidrige Verwendung von Softwares, Upgrades Diensten etc.
  • 4 Mit Beendigung dieses Vertrages erlischt jegliches Verwendungsrecht des Vertragspartners an der Software, den Upgrades oder an den Diensten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Software, die Upgrades und Dienste etc. sowie sämtliche davon erstellten Kopien unverzüglich und unaufgefordert an Roffler zurückzugeben und/oder von den Massenspeichern zu löschen. Vorbehaltlich allfälliger zwingender gesetzlicher Vorschriften des anwendbaren Rechtes ist die Rückforderung bereits bezahlter Lizenzgebühren durch den Vertragspartner bei einer Vertragsbeendigung gleich aus welchem Grund unzulässig.

 

8 Schlussbestimmungen

8.1.   Roffler behält sich vor die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen werden den Vertragspartnern mindestens sieben Tage vor deren Inkraftreten elektronisch mitgeteilt. Durch die weitere Nutzung der Produkte, Softwares, Website oder Dienste von Roffler nach Inkraftreten der neuen AGB erklärt der Vertragspartner seine ausdrückliche Annahme der neuen AGB.

 

8.2.   Sollte sich ergeben, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB wegen Unvereinbarkeit mit einer zwingenden Vorschrift oder aus anderen Gründen ungültig ist bzw. sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die entfallende Bestimmung ist durch eine andere Formulierung, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Art möglichst weitgehend verwirklicht, zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn die AGB Lücken enthält.

 

8.3.   Durch die Nutzung der Produkte, Softwares, Website oder Dienste von Roffler erklärt der Vertragspartner ausdrücklich, dass das Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, des CISG und des UN-Kaufrechts auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Produkte, Website oder Dienste ergeben, anwendbar ist.

 

8.4    Der ausschliessliche Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die auf das Zustandekommen, den Bestand, die Wirkung der AGB beruhen, oder sich aus der Nutzung der Produkte, Website oder Dienste von Roffler ergeben, befindet sich am Sitz von Roffler.